Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausgleichsbeträge zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgleichsbeträge zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung als öffentliche Abgaben
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 2 S 624/98
Umlage nach dem Landespflegegeldgesetz
Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06
Damit ist der Ausgleichsbetrag für den Antragsgegner nur ein "durchlaufenden Posten zur Weitergabe an außerhalb stehende Zuwendungsempfänger" (vgl. dazu VGH Mannheim DVBl 84, 345, der dies wohl als Umstand ansieht, der gegen eine Finanzierungsfunktion spricht, s.a. VGH Mannheim DÖV 1998, 930), welcher sich für eine gewisse Zeit auf einem Treuhandkonto befindet.Die Kammer vermag dem Antragsgegner nicht zu folgen, wenn er meint, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim habe in seinem Beschluss vom 28.07.1998, Az. 2 S 624/98 entschieden, dass es sich bei der AltPflgAusglVO - Umlage um eine zulässige Sonderabgabe i.S.v. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO handle.
Richtig daran ist, dass in dieser Entscheidung (DÖV 1998, 930 ff.) erwähnt wird, dass der Landesgesetzgeber die damalige Umlage nach dem Landespflegegesetz vom 11.09.1995 (GBl 1995, 665) als Sonderausgabe mit Finanzierungsfunktion betrachtete; auch spricht vieles dafür, dass der Verwaltungsgerichtshof damals - allerdings ohne jegliche Erklärung - davon ausging, dass es sich bei der damaligen Umlage um eine öffentliche Abgabe i.S. von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelte.
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.1984 - 14 S 2429/83
Begriff und Inhalt der Abwasserabgabe
Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06
Damit ist der Ausgleichsbetrag für den Antragsgegner nur ein "durchlaufenden Posten zur Weitergabe an außerhalb stehende Zuwendungsempfänger" (vgl. dazu VGH Mannheim DVBl 84, 345, der dies wohl als Umstand ansieht, der gegen eine Finanzierungsfunktion spricht, s.a. VGH Mannheim DÖV 1998, 930), welcher sich für eine gewisse Zeit auf einem Treuhandkonto befindet. - BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90
Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe
Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06
Das Bundesverwaltungsgericht (NVwZ 1993, 1112 ff.) hat zur Frage, wann solche öffentliche Abgaben vorliegen, dargelegt, dass nicht jeder Verwaltungsakt, der eine Geldleistung zum Gegenstand hat, sofort vollziehbar sein soll, vielmehr nur dann, wenn "sich das öffentliche Interesse am sofortigen Zahlungseingang ebenso wie im Steuerrecht gegenüber dem sonst als vorrangig anerkannten Interesse des Schuldners durchsetzt, vor Unanfechtbarkeit des Heranziehungsbescheides nicht leisten zu müssen". - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1985 - 11 B 2567/84
Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06
Die beschriebene Finanzierungsfunktion haben nur solche Sonderausgaben, welche zur Deckung "bereits entstandener oder unmittelbar bevorstehende Ausgaben" des Abgabengläubigers bestimmt sind (OVG Münster, NVwZ 1987, 62, 63 m RsprN;… vgl. auch Kopp/Schenke, aaO, Rdnr.57).